Seit 1873





Am 1. Dezember 1858 wurde die Hebestelle der Chaussee von Stadtlohn nach Gescher, am Abzweig von Stadtlohn nach Gescher, Legden, und Holtwick Johann Heinrich Broyel übertragen. Die Hebestelle wurde seinerzeit unter der Adresse Estern 23 geführt. Dieser hatte das Gebäude für die Hebestelle auf seine Kosten errichten lassen. Eine Hebestelle diente der Erhebung der Nutzungsgebühren für die Chausseen, also eine Straßennutzungsgebühr. Für jedes Fuhrwerk und jedes Tier mussten Gebühren entrichtet werden, während der Dunkelheit wurde der Chausseebaum heruntergelassen, so dass niemand unbemerkt die Straße passieren konnte. Das Chausseegeld wurden erst 1912 abgeschafft. Gleichwohl wollte jeder Betreiber einer Hebestelle seine spärlichen Einkünfte durch den Betrieb einer Schank- und Gastwirtschaft aufbessern. So auch Johann Heinrich Broyel.

Da aber seinerzeit keine Konzession zum Betrieb einer Schank- und Gastwirtschaft an solche Personen vergeben wurde, die bereits eine Hebestelle betrieben, musste der Schwager von Johann Heinrich Broyel, ein gewisser Heinrich Anton Tenbusch, die Konzession zum Betrieb der Schankwirtschaft betreiben. Dies geschah bereits am 16. Dezember 1858. Der Antrag wurde jedoch vom zuständigen Landrat abgelehnt, weil dieser der Ansicht war, dass „ein Bedürfnis für eine Schankwirtschaft nicht gegeben sei“. Offenbar interessierte diese Meinung des Landrats jedoch niemanden an der Hebestelle Broyel. Eine im Januar 1859 für die Hebegelder durchgeführte Kassenprüfung konnte nicht durchgeführt werden, weil „das Büro der Hebestelle derartig von trinklustigen Gästen angefüllt war, dass die Revision nicht stattfinden konnte“. In Stadtlohn war wohl Markttag, und an der Hebestelle am Broyel gab es reichlich Branntwein. Die Folge war eine strenge Verwarnung für Johann Heinrich Broyel, und vermutlich Kopfschmerzen bei den Gästen.




Die Stadtlohnner und insbesondere die Bewohner im Kirchspiel teilten die Meinung des Landrates nicht. Auf dem Weg nach oder von Stadtlohn oder nach Gescher machten sie häufig Station in der Hebestelle. Von allen Seiten wurde Johann Heinrich Broyel unterstützt, auch der Gemeinderat fasste am 21. Mai 1862 den Beschluss, dass eine Schank- und Gastwirtschaft an der Hebestelle sinnvoll sei. Am 29. April 1863 wandte sich Johann Heinrich Broyel direkt an den Oberpräsidenten in Münster, Herrn von Düesberg. Doch auch dieser Antrag wurde noch 1863 abgelehnt. Da sich im weiteren Verlauf der Jahre die finanzielle Lage von Johann Heinrich Broyel verschlechtert hatte und darüberhinaus das Gerücht umging, er „hätte sich mitunter gerne dem Trunke ergeben“, übernahm im Juni 1863 sein Schwager Heinrich Anton Tenbusch den Betrieb der Hebestelle. Am 7. April 1864 stellte dann Heinrich Anton Tenbusch den Antrag auf Konzession einer Schank- und Gastwirtschaft. Um sicher zu gehen, nahm er den Gemeindevorsteher Rothus sowie die Gemeindeverordneten Ossendorf, Brügging, Leverick und Loskamp mit zum Amtsbüro und formulierte dort seinen Antrag. Obwohl alle bestätigten, dass Heinrich Anton Tenbusch ein „braver, tätiger und sparsamer Mann sei, der sich nie irgendwie dem Trunke geneigt gezeigt hätte“, wurde der Antrag abgelehnt.

Verschiedene weitere Anträge folgten, unter anderem stellte auch die Ehefrau von Heinrich Anton Tenbusch einen solchen. Doch erst nachdem der Gemeindevorsteher erneut versicherte, dass gegen Tenbusch „keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass er das Gewerbe zur Förderung der Völlerei, des verbotenen Spiels, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit missbrauchen werde“, genehmigte der Landrat am 7. November 1873 den Betrieb der Schankwirtschaft. Johann Heinrich Tenbusch verstab jedoch 1879. Die Schankwirtschaftü wurde 1880 von Joseph Robers übernommen. 1901 heiratete Gerhard Heinrich Döbbelt die Tochter des Wirtes, Anna Elisabeth Döbbelt. 1927 stellte Gerhard Heinrich Döbbelt nach dem Tod seines Schwiegervaters einen Antrag auf Erteilung der Konzession auf seinen Namen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Schank- und Gastwirtschaft schon unter der Adresse Breul 8 geführt.





1935 heiratete Josef Döbbelt, der älteste Sohn des Hauses, Agnes Wolters. Beide betrieben die Gastwirtschaft gemeinsam weiter, wobei jedoch auch die Landwirtschaft einen erheblichen Teil des täglichen Lebens bestimmte. Gleichwohl florierte die Wirtschaft, insbesondere in der Zeit nach dem Krieg. 1963 wurde der erste Saal errichtet, in dem Hochzeiten gefeiert, Versammlungen abgehalten und Beerdigungen begangen werden konnten. 1970  stand wiederum eine Hochzeit ins Haus: Gerhard Döbbelt sollte die Gast- und Landwirtschaft weiterführen, er heiratet Mathilde Löwemann aus Sendenhorst. Gemeinsam wurde beschlossen, den Gastbetrieb um einen großen Saal mit Platz für 120 Personen zu erweitern. Das alte Wirtschaftsgebäude musste weichen, an anderer Stelle wurde eine kleine Gaststätte errichtet. 1990 wurde der neue Saal eingeweiht.

Kurze Zeit später wurde auch die gesamte Küche umgebaut, es wurde eine komplette Großküchenanlage der Firma Küppersbusch aus Gelsenkirchen eingebaut. Zunehmend spezialisierte sich die Gaststätte „Zum Breul“ damit auf die Durchführung von Hochzeitsfeiern und Großveranstaltungen. In den Sälen finden bis zu 180 Personen einen Sitzplatz und können in exklusiver Atmosphäre feiern. Die nächste Generation arbeitet schon heute im elterlichen Betrieb mit. Zum 1. Juli 2014 wurde der Betrieb auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen. Die Zum Breul GmbH ist seitdem Vertragspartner unserer Gäste.

In all den Jahren seit 1858 hat sich an der alten Chausseegeldhebestelle viel getan. Geblieben ist jedoch stets ein Ort von Gastfreundschaft und geselliger Gemütlichkeit. Wir tun alles dafür, dass dies noch lange so bleibt.